Satzung
Die Fassung, die am Montag, 2. November 2026 zur Beschlussfassung vorliegt — Gliederung, Stand jeder Bestimmung und die Klauseln, auf die es ankommt. Grundlage ist die amtliche Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO).
Gliederung
| § | Gegenstand | Stand |
|---|---|---|
| 1 | Name, Sitz, Geschäftsjahr — „Livemusik Herdecke", Sitz Herdecke, Rumpfgeschäftsjahr 2026 | zur Beschlussfassung |
| 2 | Zweck — Förderung von Kunst und Kultur, verwirklicht durch eigene Konzerte, Dokumentation, Vermittlung, aktive Unterstützung und Begleitung junger Musikerinnen, Musiker und Bands, Hörkompetenz, Öffentlichkeitsarbeit; Unabhängigkeit der Auftrittsorte | Kernklausel · v1.1 |
| 3 | Selbstlosigkeit, Mittelverwendung, Begünstigungsverbot | aus Mustersatzung |
| 4 | Unabhängigkeit, Interessenkonflikte, Geschäfte mit Nahestehenden — Schriftform, Fremdvergleich, Stimmverbot, Wertgrenzen, jährliche Offenlegung; Betreiber eines Auftrittsorts nicht im Vorstand | Kernklausel |
| 5 | Mitgliedschaft: aktiv und fördernd, Stimmrecht nach sechs Monaten (Gründungsmitglieder sofort); Auftritt setzt keine Mitgliedschaft voraus | zur Beschlussfassung |
| 6 | Ende der Mitgliedschaft, Ausschluss, Anrufung der Mitgliederversammlung | zur Beschlussfassung |
| 7 | Beiträge — Verweis auf die gesonderte Beitragsordnung | zur Beschlussfassung |
| 8 | Organe: Mitgliederversammlung und Vorstand | zur Beschlussfassung |
| 9 | Mitgliederversammlung: Einberufung in Textform, zwei Wochen, hybride Teilnahme, Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der Erschienenen, Mehrheiten | zur Beschlussfassung |
| 10 | Vorstand: Vorsitz, Stellvertretung, Schatzmeister/in; zwei vertreten gemeinsam; Wertgrenze für Alleinhandeln; bis zu zwei Beisitzende; drei Jahre | Wertgrenze offen |
| 11 | Vergütungen, Ehrenamtspauschale, Aufwendungsersatz — Ermächtigung der Mitgliederversammlung; Gagen sind Entgelt; der Hut gehört den Musikschaffenden | Kernklausel |
| 12 | Kassenprüfung durch Personen außerhalb des Vorstands, zwei Jahre | zur Beschlussfassung |
| 13 | Datenschutz — Datenschutzordnung des Vorstands | zur Beschlussfassung |
| 14 | Satzungsänderungen aus formalen Gründen durch den Vorstand (Registergericht, Finanzamt) | zur Beschlussfassung |
| 15 | Auflösung und Vermögensbindung — Kunst und Kultur, vorrangig in Herdecke | aus Mustersatzung |
| 16 | Inkrafttreten — Gründungsversammlung Montag, 2. November 2026, Herdecke | zur Beschlussfassung |
Die drei Klauseln, um die es wirklich geht
§ 4 · Interessenkonflikt und Fremdvergleich
Der Verein wird in Räumen veranstalten, die anderen gehören — womöglich einem Mitglied oder einem Unternehmen, an dem es beteiligt ist. Das ist erlaubt, aber nur zu Bedingungen, die auch ein Fremder erhielte, und nur ohne Mitwirkung des Betroffenen an der Entscheidung. Die Klausel verlangt Schriftform, Offenlegung gegenüber der Mitgliederversammlung und ein ausdrückliches Stimmverbot. Wer einen Auftrittsort gewerblich betreibt, kann nicht Mitglied des Vorstands sein.
Grundlage: § 55 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 AO — keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 11 · Ermächtigung zur Vergütung
Ohne diese Klausel ist der Vorstand nach § 27 Abs. 3 BGB unentgeltlich tätig, und jede Zahlung an ihn wäre satzungswidrig. Die Satzung erlaubt deshalb ausdrücklich eine Vergütung oder Aufwandspauschale im Rahmen der § 3 Nr. 26 und 26a EStG; über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung, nicht der Vorstand. Und: Vergütungen an Musikschaffende sind Entgelt, heißen so und werden so abgerechnet — der Hut ist Einnahme der Musikschaffenden, nicht des Vereins.
§ 2 · Zweck mit eigener Veranstaltungstätigkeit — und mit jungen Musikerinnen, Musikern und Bands
Der Zweck benennt ausdrücklich, dass er durch die Durchführung eigener Konzerte verwirklicht wird, durch die Dokumentation und Vermittlung von Musikschaffenden — und durch die aktive Förderung, Unterstützung und Begleitung junger Musikerinnen, Musiker und Bands: Auftrittsmöglichkeiten und Probenzeiten, Beratung, Mentoring und Weitergabe von Erfahrung, Hilfe bei Auftrittsvorbereitung, Technik, Organisation und Bühnenpraxis, Vermittlung an geeignete Auftrittsorte und an erfahrene Musikschaffende. Ohne diese Sätze steht später zur Debatte, ob ein Konzert Zweckbetrieb ist oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb — und ob ein Probenabend überhaupt Vereinsarbeit ist.
Beitragsordnung
Die Beiträge stehen bewusst nicht in der Satzung, sondern in einer eigenen Ordnung. Eine Satzungsänderung braucht eine Mehrheit, eine notarielle Beglaubigung und eine Registeranmeldung. Eine Änderung der Beitragsordnung braucht einen Beschluss der Mitgliederversammlung — sonst nichts.
Was mit diesem Text als Nächstes passiert
- Beschluss in der Gründungsversammlung am Montag, 2. November 2026; Unterschriften aller Gründungsmitglieder; Protokoll.
- Antrag auf Feststellung nach § 60a AO beim Finanzamt — direkt nach der Gründung.
- Notarielle Beglaubigung und Anmeldung beim Amtsgericht Hagen.
- Festlegung der Sphärenzuordnung je Veranstaltungsformat mit der Steuerberatung — vor dem ersten Geschäftsvorfall.
- Formale Änderungswünsche von Finanzamt oder Gericht: Vorstand nach § 14. Alles Inhaltliche: Mitgliederversammlung.